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   OLG Schleswig, 16.07.2010 - 14 U 153/09   

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https://dejure.org/2010,22477
OLG Schleswig, 16.07.2010 - 14 U 153/09 (https://dejure.org/2010,22477)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16.07.2010 - 14 U 153/09 (https://dejure.org/2010,22477)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16. Juli 2010 - 14 U 153/09 (https://dejure.org/2010,22477)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Anlageberaters hinsichtlich der Höhe von Provisionen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Pflichten des Anlageberaters hinsichtlich der Höhe von Provisionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    EREM European Renewable Energy Management GmbH & Co. 12. German Wind KG

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Anlageberatung: EREM European Renewable Energy Management GmbH & Co. 12. German Wind

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Jena, 11.03.2008 - 5 U 551/07

    Rückforderungsansprüche des Insolvenzverwalters bzgl. ausgezahlter Scheingewinne

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.07.2010 - 14 U 153/09
    Er ist mit einer durchschnittlichen Anlage als für gewöhnlich erreichbar anzusehen (vgl. Thür. OLG, ZIP 2008, 1887, 1888 f.).
  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.07.2010 - 14 U 153/09
    Denn sofern einem Schuldner mehrere Pflichtverletzungen zur Last fallen, beginnt die Verjährung für jede Pflichtverletzung gesondert mit der jeweils erforderlichen Tatsachenkenntnis (BGH, NJW 2008, 506 f.).
  • BGH, 30.11.2007 - V ZR 284/06

    Beratungspflicht des Verkäufers hinsichtlich der Funktionsweise eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.07.2010 - 14 U 153/09
    Eine nähere Berechnung wäre nur dann rechtlich geboten, wenn es Anhaltspunkte dafür gäbe, dass der Anleger auch unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung außergewöhnliche Steuervorteile erzielt hat (BGH, Beschl. v. 9. Apr. 2009 - III ZR 89/08, juris, Rn. 10; NJW 2008, 649 f.).
  • BGH, 09.04.2009 - III ZR 89/08

    Beratungspflichten der Bank im Rahmen der Anlageberatung

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.07.2010 - 14 U 153/09
    Eine nähere Berechnung wäre nur dann rechtlich geboten, wenn es Anhaltspunkte dafür gäbe, dass der Anleger auch unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung außergewöhnliche Steuervorteile erzielt hat (BGH, Beschl. v. 9. Apr. 2009 - III ZR 89/08, juris, Rn. 10; NJW 2008, 649 f.).
  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 196/09

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.07.2010 - 14 U 153/09
    Zwar hat der Bundesgerichtshof ausgeführt (BGH, BB 2010, 1305 f.), dass es für einen Anleger, der sich durch einen freien Anlageberater über eine Kapitalanlage beraten lasse und selbst keine Provision für die Anlageberatung zahle, auf der Hand liege, dass der Anlageberater von der kapitalsuchenden Anlagegesellschaft Vertriebsprovisionen erhalte, die, jedenfalls wirtschaftlich betrachtet, dem vom Kunden an die Anlagegesellschaft gezahlten Betrag entnommen würden.
  • BGH, 20.09.1996 - V ZR 173/95

    Wirksamkeit eines Grundstückkaufvertrages in Bezug auf nicht vollständige

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.07.2010 - 14 U 153/09
    Eine Falschinformation durch eine fehlerhafte Auskunft ist in diesem Zusammenhang als pflichtwidrig anzusehen, tatsächlich gegebene Informationen müssen richtig sein (BGH, NJW-RR 1997, 144 f.).
  • OLG Celle, 01.07.2009 - 3 U 257/08

    Pflicht des Wertpapierhandelsunternehmens zur Aufklärung von Kunden über

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.07.2010 - 14 U 153/09
    Diskutiert wurde eine entsprechende Verpflichtung, auf Provisionen hinzuweisen, bereits zum Jahrtausendwechsel (vgl. OLG Celle, WM 2009, 1794, 1796).
  • LG Itzehoe, 09.10.2009 - 10 O 216/08
    Auszug aus OLG Schleswig, 16.07.2010 - 14 U 153/09
    unter Abänderung des am 9. Oktober 2009 verkündeten Urteils des Landgerichts Itzehoe, Az.: 10 O 216/08, die Klage abzuweisen.
  • BGH, 16.10.1987 - V ZR 170/86

    Würdigung der Angaben einer Partei im Rahmen der Anhörung

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.07.2010 - 14 U 153/09
    Denn seit jeher hat der Grundsatz bestanden, dass in vertraglichen Schuldverhältnissen eine allgemeine Aufklärungspflicht insbesondere über Umstände besteht, die der Vertragspartner nicht erkennt und die zu Gefahren für dessen Leistungsinteressen führen, sofern diese Umstände erkennbar für diesen von Bedeutung sind und er nach der Verkehrsanschauung Aufklärung erwarten darf (BGH, WM 1987, 1562).
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